Der Straßenverkehr in Deutschland wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) einheitlich für alle Bundesländer geregelt. Verstöße werden mit Geldstrafen nach dem Bußgeldkatalog geahndet. Sie gilt für alle öffentlichen Straßen, Plätze, und Wege. Die Grundlage dafür liefert das vom Bundestag beschlossene Straßenverkehrsgesetz. Die Straßenverkehrsordnung wird vom Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.

Inhaltsverzeichnis

Die Bußgeldkatalog Verordnung (BKatV)

Die Straßenverkehrsordnung ist Grundlage für die Bußgeldkatalog-Verordnung, die die Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung festlegt. Die Verordnung erlaubt Sanktionen gegen Verkehrsteilnehmer, die gegen die StVO verstoßen haben. Die Bußgeldverordnung wurde im Jahre 2001 beschlossen. Sie wurde 2014 an das neue Fahreignungsregister angepasst. Seitdem kann bereits ab acht Punkten im Register die Fahrerlaubnis entzogen werden.

  • Verwarnungsgelder für leichtere Verstöße zwischen 5 und 55 Euro
  • Bußgelder zwischen 60 Euro und in der Regel 1000 Euro; diese Höhe kann im Einzelfall überschritten werden.
  • Fahrverbote für in der Verordnung genannte Tatbestände in der Regel zwischen einem und drei Monaten
  • Regelungen für das Fahreignungsregister (Punktekatalog), bei dem ein Eintrag ab 60 Euro nach $ 28 der StVO erfolgt.

Die im Bußgeldkatalog genannten Sätze sind Regelsätze, die unter normalen Umständen angewandt werden. Es ist möglich, in besonderen Fällen von diesen Regelsätzen abzuweichen. Der Katalog sagt, dass beim Verzicht auf mögliche Fahrverbote in schweren Fällen das Bußgeld angemessen erhöht werden soll. Die Anlage 1 regelt die Regelsatzhöhe für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die dort im Einzelnen benannt werden. Dabei wird relativ genau zwischen verschiedenen Tatbeständen differenziert. So spielt eine Rolle, ob mit dem Verstoß Personen- und Sachbeschädigungen oder Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer vorhanden waren oder nicht. Der Katalog unterscheidet zwischen fahrlässig und vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten, die erheblich härter geahndet werden.

Das Bußgeld

Regelungsgrundlage für das Bußgeldverfahrens ist das Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten. Delikte werden der zuständigen Verwaltungsbehörde der kreisfreien Städte oder des Landkreises durch Polizisten, sonstige Ordnungskräfte oder private Wachdienste mitgeteilt. Die Verwaltungsbehörde prüft den Sachverhalt, hört den Betroffenen schriftlich oder mündlich an und erlässt sodann gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid und stellt ihn zu. Bußen gibt es seit Einführung des Strafgesetzbuches im Jahre 1872. Seit der Verabschiedung des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten wird das Bußgeld von Verwaltungsbehörden verhängt. Ein rechtskräftiges Bußgeld muss bezahlt werden. Die Geldbuße führt im Gegensatz zu den von Gerichten für schwerere Vergehen ausgesprochenen Geldstrafe nicht zu einer Vorstrafe. Wird das Bußgeld beharrlich nicht gezahlt, wird die Verwaltungsbehörde zunächst versuchen, das Bußgeld beizutreiben. Wird die Buße hartnäckig weiterhin nicht gezahlt, kann je Buße einmalig eine Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen Dauer angeordnet werden. Dies muss die Verwaltungsbehörde beim Gericht beantragen. Besteht Zahlungsunfähigkeit, wird die Erzwingungshaft nicht vollstreckt. Bei Jugendlichen ordnen die Gerichte alternative Maßnahmen wie Sozialdienste an.

Das Fahreignungsregister

Bei manchen schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Punkteinträge in das zentrale Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt vorgenommen, wenn die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist. Die Daten werden dann dort zentral gespeichert. Dort werden ebenfalls Mitteilungen von Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis vermerkt. Gespeichert werden weiterhin Bußgeldbescheide ab 60 Euro und Fahrverbote. Es werden rechtskräftige Urteile über mit dem Verkehr verbundene Straftaten gespeichert. Nach zweieinhalb Jahren bzw. nach fünf Jahren oder zehn Jahren bei besonders schweren Verstößen werden die Punkte wieder gelöscht. Werden mehr als acht Punkte erreicht, informiert das Kraftfahrtbundesamt die Verwaltungsbehörde, damit diese ein Fahrverbot ausspricht und den Führerschein einzieht.

Der Bußgeldbescheid

Der Betroffene zahlt das Bußgeld oder legt Einspruch ein. Der Bescheid wird rechtskräftig, wenn der Betroffene innerhalb einer Frist keinen Einspruch einlegt. Der Einspruch kann aus formalen wie materiellen Gründen eingelegt werden. Die Behörde kann den Vorgang sodann an die Staatsanwaltschaft übergeben oder selbst entscheiden. Beide Seiten sind an Fristen gebunden. Danach entscheidet die Behörde im Rahmen ihres Ermessensspielraumes. Der Bußgeldbescheid muss schriftlich ergehen, bei maschinell erstellten Bescheiden muss keine Unterschrift erfolgen. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene in erster Instanz beim Amtsgericht und bei Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht klagen. Die Bußgelder werden von der Verwaltungsbehörde vereinnahmt. Von Gerichten erlassene Bußgelder werden oft sozialen Einrichtungen zugesprochen. Die Bußgelder sind nicht erblich, es darf also nicht in einen Nachlass vollstreckt werden. Ebenfalls gilt, dass der Bußgeldbescheid den Vorgang abschließt. Es ist also ausgeschlossen, dass wegen desselben Vorganges noch eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet.

Einschätzung der zu erwartenden Höhe des Bußgeldes laut Bußgeldkatalog

Bei einem zu erwartenden Bußgeldbescheid gibt es Hilfsmittel, um die Höhe des Bußgeldes einzuschätzen. Dafür stehen Bußgeldrechner im Internet zur Verfügung. Bei Nutzung eines solchen Bußgeldrechners ist immer zu berücksichtigen, das der Behörde ein Ermessensspielraum bleibt. Die in den Bußgeldrechnern angegebenen Ergebnisse müssen also nicht so zutreffen. Die verfahrensgegenständliche Ordnungswidrigkeit wird in diesen Rechnern angegeben. Der Rechner berechnet dann das zu erwartende Bußgeld für den Regelfall. Dabei ist zu beachten, dass bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten, etwa bei Geschwindigkeitsübertretungen, im Wiederholungszeitraum innerhalb eines bestimmten Zeitraumes deutlich erhöhte Bußgelder ausgesprochen werden können. Besondere Umstände wie Probezeiten, verbundene Sachbeschädigungen oder Gefährdungen können ebenfalls höhere Bußgelder auslösen.

Typische und häufig vorkommende Verkehrsordnungswidrigkeiten

Manche Ordnungswidrigkeiten kommen relativ oft vor. Hier hat sich dann eine ausgefeilte Rechtsprechung entwickelt, die viele Details bereits geregelt hat. Verkehrsanwälte prüfen vor gerichtlichen Verfahren, ob für den Fall vergleichbare Urteile höherer Instanzen vorliegen.

Der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsübertretungen

Geschwindigkeitsübertretung zählen zu den am häufigsten vorkommenden Gründen für Bußgeldverfahren. Die Bußgelder liegen zwischen 15 und 700 Euro und können je nach Fall noch höher werden. Die Bußgelder werden höher, wenn sich die Geschwindigkeitsübertretungen häufen. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften sind deutlich höher als jene für Übertretungen außerhalb von Ortschaften. Ab Überschreitungen über 20 Stundenkilometer ist mit Punkteintragungen in das Fahreignungsregister zu rechnen.

Erlass von Bußgeld auf der Grundlage von Blitzer Geräten

Viele Geschwindigkeitsübertretungen werden durch fest installierte, automatisch funktionierende Blitzgeräte (Blitzer) festgestellt. Die Verwaltungsbehörde hört dann zunächst die Betroffenen an und übersendet ein Blitzer-Protokoll mit Foto. Diese Verfahren führen zu sehr vielen Prozessen, denn die Zuverlässigkeit der Radargeräte wird öfters mit Erfolg angegriffen. Verschiedene Gerichte haben geurteilt, dass die Radargeräte überprüfbar sein müssen. Es gibt Urteile höherer Instanzen, die die Verwendung von Messdaten bestimmter Geräte gänzlich ausschließen, weil sie die Messdaten nicht speichern. Andere Gericht haben Geräte wegen Ungenauigkeit ausgeschlossen. Verboten sind Radarwarner, die vor diesen Blitzern warnen. Wer en solches Gerät im Wagen hat und damit von der Polizei oder der Verwaltungsbehörde festgestellt wird, muss mit einem eigenen Bußgeld rechnen.

Erlass von Bußgeld aufgrund mangelnden Abstands

Eine weitere häufige, insbesondere auf Autobahnen häufig festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit sind mangelnde Abstände. Autofahrer halten den vorgegeben Mindestabstand nicht ein. Vorgegeben ist als Mindestabstand der halbe Tachowert n Metern. Dabei haben die Autofahrer jedoch immer auch situationsangepasst zu fahren und Witterungsverhältnisse und andere Umstände zu berücksichtigen. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom tatsächlich gemessenen Abstand ab. Sie kann zwischen 25 Euro und 400 Euro, dann mit einem dreimonatigen Fahrverbot verbunden, betragen.

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Neben dem Bußgeld können abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit Fahrverbote erlassen werden. Beispielsweise ist ab 26 Kilometern Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit zusätzlich mit einem ein- bis mehrmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Fahrverbote sind auch bei gefährlichen Überholmanövern mit Gefährdungen, bei zu dichtem Auffahren, beim Überfahren roter Ampeln mit Gefährdung, bei Unterlassen der Bildung einer Rettungsgasse mit Behinderung, bei Nicht-Beachtung von Blaulichtsignalen, beim Fahren entgegen der Fahrtrichtung und bei Nachweis von Alkohol oder Drogen zu Erwartungen. Nur in Ausnahmefällen erkennen Gerichte Ausnahmen ls Härtefälle an, wenn der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.