Die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die jährlich knapp vier Millionen Geschwindigkeitsübertretungen. Neben verbotener Handynutzung sind die Abstandsverstöße, bei denen der vorgegebene Standardabstand des halben Tachowertes in Metern unterschritten wird, ein häufiges Verkehrsdelikt. Tatsache ist, dass dieser vorgegebene Abstandswert oft nicht einmal ausreicht, um das Fahrzeug vor dem auftauchenden Hindernis vollständig zum Stehen zu bringen. Meist überschreitet der Anhalteweg sogar den Mindestabstand. Es heißt in § 4 der Straßenverkehrsordnung: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird.“ Im Zweifelsfall kann, zum Beispiel bei schlechter Witterung, auch Bußgelder ermöglichen, wenn die genannten Sicherheitsabstände eingehalten wurden.
Inhaltsverzeichnis
- Sehr hohe Risiken bei geringem Abstand
- Abstandsübertretungen in der Unfallstatistik
- Bußgelder für zu geringen Abstand
- Bußgelder wegen geringem Abstands bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometer
- Bußgelder wegen geringem Abstands bei Geschwindigkeiten über 100 Stundenkilometer
- Bußgelder wegen geringem Abstands bei Geschwindigkeiten über 130 Stundenkilometer
- Bußgelder wegen geringem Abstands für Lkw und Busse bei Geschwindigkeiten über 50 Stundenkilometer
Sehr hohe Risiken bei geringem Abstand
Besonders auf der Autobahn ist dieses Delikt sehr gefährlich und wird hier von der Polizei mit ihren Messgeräten regelmäßig kontrolliert. Ausreichender Abstand ist unbedingt vonnöten, wenn bei plötzlich auftauchenden Hindernissen gebremst werden muss. Das Jagen über die Autobahn bei hohen Geschwindigkeiten bei geringem Abstand bis hin zum Drängler, der gezielt versucht, vor ihm befindliche Fahrzeuge zum Spurwechsel zu nötigen, ist eine sehr gefährliche Handlung. Die Höhe der Bußgelder ist nicht nur vom Abstand, sondern auch von der gleichzeitig gemessenen Geschwindigkeit abhängig. Innerorts sollte der Mindestabstand bei 15 Metern zum Vordermann liegen.
Abstandsübertretungen in der Unfallstatistik
Geringer Sicherheitsabstand gehört zu den häufigen Ursachen schwerster Unfälle. Bei 14 % aller Unfälle mit Personenschaden spielt die Unterschreitung des Mindestabstandes eine Rolle. Ein hoher Anteil dieser Unfälle findet auch im Stadtverkehr statt. Im Jahre 2018 gab es 28.00 Abstandsunfälle mit Personenschaden. Davon fanden 11.200 auf Landstraßen und 8.700 auf Autobahnen statt. Oft ist den Autofahrern das Risiko, in das sie sich mit geringem Abstand begeben, gar nicht bewusst. Es dauert min der Regel fast eine Sekunde, bis die Situation erkannt und die Bremsung ausgelöst ist. Schon bei 100 Stundenkilometern legen sie in einer Sekunde immerhin 28 Meter zurück.
Bußgelder für zu geringen Abstand
Bei Geschwindigkeiten unter 80 Stundenkilometern sind die Bußgelder für einen zu geringen Abstand noch mäßig. Sie liegen je nach Gefährdungsgrad zwischen 25 und 35 Euro. Ab einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern steigen die Bußgelder dann schnell an.
Bußgelder wegen geringem Abstands bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometer
- Weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro, 1 Punkt
- Weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
- Weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 1 Punkt
- Weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 1 Punkt
- Weniger als 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 1 Punkt
Bußgelder wegen geringem Abstands bei Geschwindigkeiten über 100 Stundenkilometer
- Weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro, 1 Punkt
- Weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
- Weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- Weniger als 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Bußgelder wegen geringem Abstands bei Geschwindigkeiten über 130 Stundenkilometer
- Weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
- Weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 180 Euro, 1 Punkt
- Weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- Weniger als 1/10 des halben Tachowertes: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Bußgelder wegen geringem Abstands für Lkw und Busse bei Geschwindigkeiten über 50 Stundenkilometer
- Unterschreitung des Mindestabstandes mit dem Lkw 80 Euro, 1 Punkt
- Unterschreitung des Mindestabstandes mit dem Kraftomnibus mit Fahrgästen oder einem Gefahrguttransporter 120 Euro, 1 Punkt