Inhaltsverzeichnis

Geschichte des Führerscheins

Den ersten Führerschein in Deutschland überhaupt erhielt im Jahre 1888 der Erfinder des Automobils, Carl Benz. Der Führerschein regelte, dass sich Personen mittels motorisierter Fahrzeuge im öffentlichen Raum bewegen darf. Im Mai 1909 wurde ein allgemeiner Führerschein für verschiedene Fahrzeugklassen eingeführt, der im Grundsatz so seine Gültigkeit bis in das Jahr 1999 erhielt. Damals wurde verordnet, dass jeder Fahrer motorisierter Fahrzeuge eine Fahrfähigkeitsprüfung ablegen muss, bevor er ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führen darf. Im Jahre 1999 einigten sich die damaligen Mitgliedsländer der EU auf eine gemeinsame Führerscheinregelung, die im Januar in Form der Einführung einer neuen EU-Fahrerlaubnisverordnung verbindlich wurde.

Die EU-Fahrerlaubnisverordnung von 2013

Mit der neuen EU-Verordnung wurde ein Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Alte, vor 1999 ausgegebene Führerscheine behielten zunächst Ihre Gültigkeit. Die EU-Verordnung führte nach einer weiteren Ergänzung im Jahre 2013 zu folgenden Änderungen:

  • Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Ausnahme sind die Klassen AM („Mofa“), A1, A2, A (Motorräder und Krafträder), B, BE (Pkw), L und T (Zugmaschinen) die sämtlich unbefristet erteilt werden. Dies gilt also auch für die am häufigsten genutzte Führerscheinklasse B, den Pkw-Führerschein.
  • -Vor 2013 ausgestellte Führerscheine werden nach einem Stufenplan ungültig und müssen bis dahin umgetauscht werden.
  • Ein früherer Umtausch ist ab sofort jederzeit möglich.
  • Auch die neuen Scheckkartenführerscheine, die ab 1999 bis 2012 ausgegeben wurdne, müssen umgetauscht werden.
  • Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung umgetauscht.
  • Beim Umtausch fallen etwa 25 Euro Gebühr an.
  • Befristete Führerscheine werden wie Ausweise ohne weitere Prüfung verlängert.
  • Wer auf den Umtausch eines Motorrad- oder Pkw-Führerscheins verzichtet, riskiert ein Verwarnungsgeld.
  • Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung umgetauscht.
  • Besondere Regelungen gibt es für Lkw-Führerscheine.

Die Führerscheine können in Fahrschulen erworben werden. In Deutschland gibt es etwa 45.000 Fahrlehrer und 11.000 Fahrschulen, die jährlich etwa 230.000 Prüflinge checken.

Die Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland

Die noch heute gültige gesetzliches Grundlage des Führerscheins und der Fahrerlaubnisprüfung war das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909. Es wurde später in das Straßenverkehrsgesetz überführt, das die Grundlage für die Straßenverkehrsordnung ist. Diese regelt auch die Erteilung von Fahrerlaubnissen. Im Gesetz wurde zwischen den Führerscheinklassen differenziert und legte Ausbildungsdauer und Prüfungsvorschriften fest.

Die Ausbildung für den Führerschein

Die Ausbildung vor der Fahrerlaubnisprüfung von Fahrschülern ist im Fahrlehrergesetz und in der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung geregelt. Fahrlehrer durchlaufen ein staatliches Anerkennungsverfahren. Die Fahrschüler werden zunächst im theoretischen Unterricht über die geltenden Verkehrsregelungen informiert. Dem folgt, angepasst an das Können der Fahrschüler, eine praktische Fahrausbildung. Sie soll zur umweltschonenden und verkehrssicheren Teilnahme am Straßenverkehr befähigen. Die Fahrstunden umfassen üblicherweise 45 Minuten. Der theoretische Unterricht findet in einer Gruppe von Fahrschülern statt. Nach einer Statistik des Kraftfahrtbundesamtes fallen knapp 40 % aller Fahrschüler schon in der ersten theoretischen Prüfung durch und müssen diese nach weiteren Lehrstunden wiederholen. Die Durchfallquote in der praktischen Fahrprüfung ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich und schwankt zwischen 24 Prozent (Baden-Württemberg) und 36 Prozent (Sachsen-Anhalt). Noch höher ist die Durchfallquote in den Stadtstaaten. Sie liegt in Berlin bei 26 Prozent, in Bremen bei 39 Prozent und in Hamburg bei 41 Prozent.

Kosten des Führerscheinerwerbs

Die Kosten des Führerscheins unterscheiden sich nach Regionen. In den neuen Bundesländern können Führerscheine kostengünstiger erworben werden, in einigen alten Bundesländern kann es etwas teurer werden. Einen hohen Einfluss auf die Kosten hat, wie schnell der Fahrschüler in der praktischen Ausbildung das verkehrssichere Fahren erlernt. Nach Statistiken liegen die Kosten für den Führerscheinerwerb zwischen etwa 1.200 Euro und 2.000 Euro. Hinzu kommen die Prüfungsgebühren. In Deutschland kann auf Wunsch die Fahrprüfung so oft als nötig angetreten werden.

Die Führerscheinklassen

Die 1909 eingeführten Führerscheinklassen blieben, abgesehen von kleineren Modifikationen, bis 1999 erhalten. Die Namen und die Klassifizierung der Führerscheinklassen wurden vollständig erst sowohl 1999 als auch teilweise 2013 verändert. Die folgenden Klassen waren bis zur Neuregelung 1999 im Gebrauch:

  • 1: Krafträder jeder Leistung; dieser Führerschein konnte erst nach mindestens zweijährigem Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 1a und nicht weniger als 4000 Kilometern Fahrpraxis dort erworben werden.
  • 1a: Krafträder bis 25 KW
  • 1b: Krafträder bis 11 KW; für Personen unter 18 Jahren war die Höchstgeschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer begrenzt.
  • 2: Lkw über 7,5 Tonnen und Züge mit mehr als drei Achsen
  • 3: Pkw und Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Züge mit nicht mehr als drei Achsen bis zu diesem Gewicht
  • 2,3: Personenbeförderungsscheine
  • 4: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 Kubikzentimeter und 50 Stundenkilometern
  • 5: Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen

Internationale Gültigkeit von Führerscheinen

Innerhalb der EU sind alle Führerscheine gültig und gegenseitig anerkannt. Für Führerscheine von außerhalb der EU gelten einige Besonderheiten. Die Schweizer Führerscheine werden in der EU anerkannt. Führerscheine, die in anderer als lateinischer Schrift ausstellt sind, müssen durch einen internationalen Führerschein ergänzt werden. Führerscheine aus Ländern, die dem entsprechenden Abkommen nicht beigetreten, deren Führerscheine aber nicht in lateinischer Schrift ausgefertigt sind, müssen mit einer amtlichen Übersetzung vorgelegt werden. Dasselbe gilt für Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind. Ausgenommen sind die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Daneben gelten zahlreiche Sonderregelungen.

Führerscheine vom Mofa bis zum Lkw

Die Führerscheine berechtigen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeuge, die in Klassen eingeteilt sind. Je nach Schwierigkeit der Fahrweise und nach Volumen des Fahrzeugs gibt es spezielle Führerscheine. Verschiedene Führerscheine sind erst ab bestimmtem Alter erhältlich. Innerhalb der Führerscheintypen wird nach weiteren Teilmerkmalen unterschieden. Das aktuelle EU-Recht kennt also verschiedenste Führerscheine. Im Führerschein können Schlüsselzahlen mit besonderen Auflagen, zum Beispiel der Verpflichtung zum Tragen einer Brille, aufgeführt werden.

Führerscheine für Krafträder

Das EU-Recht unterscheidet bei den Krafträdern und dreirädrigen Fahrzeugen nach deren Leistung und Motorvolumen. Konkret sind dies die Führerscheinklassen A (berechtigt zum Fahren aller Krafträder), A1 (bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und 11 kW Leistung), A2 bis 35 kW Leistung und AM für Leichtfahrzeuge mit zwei oder drei Rädern und bis zu 25 bzw. 45 Stundenkilometern. In Deutschland gibt es etwa 16,7 Millionen Führerscheinbesitzer mit Fahrerlaubnissen für Krafträder.

Führerscheine für Mofas

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern können ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Es wird für Mofas jedoch eine Prüfbescheinigung verlangt. Wer eine beliebige Fahrerlaubnis hat, kann solche Fahrzeuge ohne Prüfbescheinigung fahren.

Führerscheine für Pkw

Führerscheine für Pkw werden als Führerschein B für Pkw, als BE mit der zusätzlichen Berechtigung zum Führen schwerer Anhänger bis 3.500 Kilo Gesamtmasse des Gefährts sowie die Erlaubnis BF für das begleitete Fahren ab 17 Jahren ausgegeben. Die Gesamtzahl dieser Führerscheine liegt bei gut 18 Millionen.

Führerscheine für Lkw, Busse und Zugmaschinen

Lkw-Führerscheine werden mit Befristungen ausgegeben. Innerhalb der Lkw Klasse C wird nach Fahren mit und ohne Anhänger sowie nach dem Gesamtgewicht unterschieden. Große Sattellastzüge erfordern die Lizenz CE. Die Fahrerlaubnisse Klasse berechtigt zum Fahren von Bussen und werden in mehrere Lizenzklassen nach Kombination mit Anhänger und nach Größe der Busse unterteilt. Die Fahrerlaubnisklassen L (bis 40 km/h) und T (bis 60 km/h) sind für land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen und auch für Stapler und Arbeitsmaschinen vorgesehen, der Unterschied liegt in der zulässigen Maximalgeschwindigkeit.

Bootsführerscheine

Die Bootsführerscheine bzw Sportführerscheine für Binnengewässer und Sportbootführerscheine mit Gültigkeit auf See sind in der Sportbootführerscheinverordnung geregelt. Diese Führerscheine erlauben die Führung von Booten bis 20 Metern Länge. Bei größeren Booten ist das Sportschifferzeugnis oder das Sportpatent notwendig.